Die versicherungsrechtliche Absicherung von Lebend-Organspendern

Die versicherungsrechtliche Absicherung von Lebend-Organspendern
Ganz so schlimm wie auf dem Schild ist es nicht, aber ohne ausreichende Aufklärung in dieser Hinsicht kann es für einen Lebend-Organspender, vor allem auch bei Komplikationen, zu einem extrem wichtigen Thema werden: Der Versicherungsschutz zur finanziellen Absicherung.
Generell kann man gleich zu Anfang sagen: Solange es keine Komplikationen beim Lebendspender gibt, ist alles einigermaßen geregelt. Kommt es jedoch zu Früh- oder Spätkomplikationen, wird es für den Lebendspender schwierig, weil dann sein Schutz nur völlig unzureichend geregelt ist.
Zunächst sollte man sich im Klaren sein, welche Kosten bei einer Lebendspende anfallen und anfallen können.

Kosten für ärztliche Leistungen und gutachterliche Stellungnahmen
Die gesetzliche Krankenversicherung des Empfängers übernimmt die Kosten sämtlicher Voruntersuchungen des potentiellen Lebend-Organspenders zur Prüfung der medizinischen und sonstigen im Transplantationsgesetz (TPG) geregelten Voraussetzungen der Lebendspende, wie zum Beispiel die Kosten für die gutachterliche Stellungnahme (Ethikkommission). Diese werden auch dann getragen, wenn es später zu keiner Organspende kommt. Auch die Nachbetreuungskosten werden als „nachwirkende Leistungspflicht“ von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Als Organspender sind Sie grundsätzlich von Zuzahlungen wie z. B. der Praxisgebühren befreit bzw. bekommen diese erstattet. (Problemlos gilt das jedoch nur in Vorbereitung auf die Lebendspende, nicht danach!)

Fahrtkosten
Fahrtkosten entstehen bei der Wahrnehmung der notwendigen Voruntersuchungen, bei der Vorstellung vor der Ethikkommission, zur stationären Aufnahme und Entlassung bei der eigentlichen Organentnahme und bei Nachuntersuchungen im Transplantationszentrum, zu denen Sie laut TPG verpflichtet sind. Das sind die Fahrtkosten, die leicht zu kalkulieren sind. Weiterhin können Fahrtkosten zusätzlich anfallen, wenn Sie auf Grund von Komplikationen weiter ambulant oder stationär behandelt werden müssen. Wer übernimmt? Von der gesetzlichen Krankenkasse erhalten Sie die Fahrtkosten ersetzt, die Ihnen zur Wahrnehmung der Voruntersuchungen, der eigentlichen Organspende und der Nachbetreuung entstehen. Diese Fahrten werden als Teilmaßnahme bzw. Nebenleistung der für den Organempfänger erforderlichen Krankenbehandlung angesehen. Deshalb werden die Fahrtkosten von der gesetzlichen Krankenversicherung des Organempfängers vollständig, d.h. ohne Zuzahlung übernommen. Fahrtkosten werden von der gesetzlichen Krankenkasse allerdings nur erstattet, wenn sie ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sind. Dies kann dazu führen, dass zwar die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln, nicht jedoch eine Fahrt mit dem Taxi bezahlt werden kann. Fahrten mit privaten PKW werden mit einer Kilometerpauschale erstattet.
In der Praxis gibt es hier aber immer wieder Schwierigkeiten. Deshalb muss man empfehlen, sich vor der Lebendspende eine schriftliche Kostenzusage für die Fahrtkosten bei der Krankenkasse des Empfängers einzuholen.
Ein weiteres Problem: Sollte es zu Komplikationen nach der Entlassung kommen, wird es der Lebendspender unter Umständen schwer haben, einen kausalen Zusammenhang zwischen der Lebendspende und der Komplikation nachzuweisen. Kann er das nicht, und die Krankenkasse zweifelt diesen Zusammenhang an, werden die Fahrtkosten nur nach den allgemeinen Vorschriften von der eigenen Krankenkasse erstattet. Das bedeutet, es fällt die gesetzliche Zuzahlung in voller Höhe an und Fahrten zur ambulanten Behandlung/Untersuchung werden nicht erstattet.

Verdienstausfall
Für die Zeit der Voruntersuchungen, bei der Ethikkommission, in der Zeit im Krankenhaus zur eigentlichen Lebendspende, bei der ambulanten Nachbetreuung und bei notwendigen ambulanten oder stationären Behandlungen auf Grund von Komplikationen kann ein Verdienstausfall entstehen. Wer übernimmt? Eine Erstattung des Verdienstausfalls, der im Zusammenhang mit der Lebendspende entsteht, ist nicht gesetzlich geregelt. Nach der Rechtsprechung muss allerdings der dem Spender infolge der Organentnahme entstandene Verdienstausfall von der gesetzlichen Kranken-versicherung des Empfängers ersetzt werden. Eine Erstattung erfolgt dabei in Höhe des nachgewiesenen ausgefallenen Nettoentgelts. Begrenzungen werden nicht vorgenommen. Die Erstattung ist auch unabhängig davon, ob Sie Arbeitnehmer oder Selbstständiger sind. Auch hier ist dringend zu empfehlen, Einzelheiten mit der Krankenkasse vorab zu klären. Dazu gehört z.B. die Form des Nachweises eines Verdienstausfalls bei Selbstständigen ebenso wie für die Frage, ob auch der Verdienstausfall im Zusammenhang mit Voruntersuchungen und der vom Gesetz vorgeschriebenen Nachsorge gezahlt wird. Klären Sie zudem ab, wie sich die durch die Lebendspende bedingten Fehlzeiten, für die Sie einen Verdienstausfall erleiden, auf Ihren Sozialversicherungsschutz auswirken. Insbesondere ist wichtig, ob die gesetzliche Krankenkasse des Empfängers Ihnen in diesem Zeitraum Ihre Sozialversicherungsbeiträge (gesetzliche Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) bezahlt. Besteht kein Anspruch auf Arbeitsentgelt, so gilt ein dennoch fortdauerndes Beschäftigungsverhältnis sozialversicherungsrechtlich nur bis zu einem Monat als fortbestehend. Wird also länger als einen Monat kein Arbeitsentgelt gezahlt und erfolgt auch keine anderweitige Beitragszahlung, kann Ihr Sozialversicherungsschutz je nach Versicherungsart beeinträchtigt werden oder erlöschen! Eventuell besteht die Möglichkeit, die Beitragszahlung freiwillig fortzusetzen, allerdings ist dies grundsätzlich nur in der Kranken- und Pflege-versicherung sowie in der Rentenversicherung möglich, nicht jedoch bei der Arbeitslosenversicherung.

Ein Rückstand bei der Beitragszahlung zur gesetzlichen Krankenversicherung kann zum Ruhen des eigenen Versicherungsschutzes führen. In diesen Fällen übernimmt die Krankenversicherung nur noch Aufwen-dungen, die zur Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände sowie bei der Schwangerschaft und Mutterschaft erforderlich werden. In der Pflegeversicherung könnten Unterbrechungen im Versicherungsverlauf dazu führen, dass die für einen Leistungsanspruch erforderlichen Vorversicherungszeiten nicht erreicht werden.
Fehlzeiten bei der Arbeitslosenversicherung können zu einer Verkürzung der Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes, zu einem geringeren Arbeitslosenentgelt und in besonderen Einzelfällen auch dazu führen, dass kein Anspruch auf Arbeitslosengeld entsteht. Über die Möglichkeit der freiwilligen Beitragszahlung zur Rentenversicherung und die Folgen von Lücken in der Pflichtversicherung für den späteren Rentenanspruch sollte man sich möglichst umgehend individuell vom Rentenver-sicherungsträger beraten lassen, um spätere Nachteile in der Alterssicherung zu vermeiden.

Kosten für eventuell notwendige Medikamente
Eventuell werden nach der Lebendspende zusätzliche Medikamente, auch auf Grund eventueller Komplikationen, benötigt. Wer übernimmt? Auch hier gilt, können Sie keinen kausalen Zusammenhang mit der notwendigen Medikamenteneinnahme und der Lebendspende nachweisen, müssen alle gesetzlich vorgeschriebenen Zuzahlungen und Eigenanteile für Medikamente vom Lebendspender übernommen werden.

Die gesetzliche Unfallversicherung beim Eintreten von Komplikationen während und/oder nach der Lebendspende
Immer wieder wird von den Transplantationszentren darauf hingewiesen, dass man bei Eintreten von Komplikationen ja bei der gesetzlichen Unfallversicherung versichert ist. Als Spender eines Lebendorgans ist man tatsächlich kraft Gesetzes in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert. Dies hat die Folge, dass bei Komplikationen, die die Folge einer Organspende sind, grundsätzlich die gesetzliche Unfallversicherung und damit nicht mehr die Krankenversicherung zuständig ist. Gleiches gilt auch bei Wegeunfällen im Zusammenhang mit der Spende. Die sachliche und örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Krankenhaus (Transplantationszentrum), in dem die Entnahme erfolgt.
Auch hier wird wieder das große Problem, vor allem bei Spätkomplikationen, sein, dass man mit hoher Wahrscheinlichkeit keinen kausalen Zusammenhang den Komplikationen mit der Lebendspende nachweisen kann. Kann man das nicht, ist die Unfallversicherung nicht zur Leistung verpflichtet und wird sie auch nicht erbringen. Ist die gesetzliche Unfallversicherung jedoch eintrittspflichtig, haben Sie einen Anspruch auf:Heilbehandlung. Wie in der gesetzlichen Krankenkasse umfasst diese beispielsweise eine stationäre oder ambulante ärztliche Behandlung sowie die Versorgung mit Arznei- und Verbandsmitteln. Diese Versorgung erfolgt durch die gesetzliche Unfallversicherung zuzahlungsfrei, also ohne Praxisgebühr oder Eigenanteil.

Berufliche und soziale Rehabilitationsmaßnahmen Sollten Sie infolge einer durch die Lebendspende entstehenden Komplikation erkrankt sein, erhalten Sie von der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn des erforderlich ist, auch Leistungen, die zum Ziel haben, Sie in die Lage zu versetzen, die Aufgaben des täglichen Lebens zu bewältigen und am gesellschaftlichen Leben teilnehmen bzw. wieder einer Erwerbstätigkeit nachgehen zu können. Solche Leistungen werden von der gesetzlichen Krankenversicherung in diesem Umfang nicht erbracht.

Verletztengeld für die Dauer der Arbeits- bzw. Erwerbsunfähigkeit Das Verletztengeld, das die gesetzliche Unfallversicherung zahlt, wird anders berechnet als das Krankengeld der gesetzlichen Krankenkasse. Es ist tendenziell etwas höher als das Krankengeld. Begrenzt wird das Verletztengeld nicht durch die Beitragsbemessungsgrenze (wie das Krankengeld), sondern durch den deutlich höheren Höchstjahresarbeitsverdienst.
Verletztenrente im Fall der Minderung oder des Wegfalls der Erwerbsfähigkeit. Bleibt eine Minderung der Erwerbsfähigkeit in „rentenberechtigter„ Höhe (ab 20 %) über die 26. Woche nach dem Versicherungsfall hinaus bestehen, wird eine (Verletzten-)Rente gewährt. Was bedeutet das aber nun alles für einen Lebend-Organspender, und wie sollte man sich verhalten? Als wichtigsten Ratschlag muss man mit auf den Weg geben: Klären Sie alles schriftlich im Vorfeld der Spende!
Informieren Sie Ihren Arbeitgeber rechtzeitig über die geplante Spende und den voraussichtlichen Zeitraum der Arbeitsunfähigkeit. Besprechen Sie auch die Konsequenzen bzw. Möglichkeiten, wenn die Arbeitsunfähigkeit auf Grund von Komplikationen länger andauern sollte. Sollte es zu Komplikationen kommen, informieren Sie sofort, möglichst schriftlich, die Unfallversicherung. Klären Sie mit der Krankenkasse des Empfängers alle Details der Kostenübernahme und lassen Sie sich das schriftlich geben.

Wenden Sie sich bei Problemen auch ruhig an die Stiftung Lebendspende. Diese Stiftung sieht sich laut eigenen Angaben in der Pflicht, für die Nachsorge von Lebendspendern (auch in finanzieller Hinsicht) Standards zu setzen. Fordern Sie diese ein! Eine Lebendspende kann sonst im schlimmsten Fall bei Komplikationen den sozialen Abstieg (Krankheit, finanzielle Einbußen, Verlust des Arbeitsplatzes mit allen sozialen Folgen) bedeuten. Verlassen Sie sich deshalb nicht auf Verharmlosungen dieser Problematik. Im Ernstfall stehen Sie allein da und müssen die Konsequenzen tragen. Sicher kann man nicht alle möglichen finanziellen Belastungen hier abhandeln. Das kann im Einzelfall sehr verschieden sein. Alle hier gemachten Angaben beziehen sich auch ausschließlich auf gesetzlich versicherte Patienten. Privat versicherte Patienten sollten aber ebenfalls im Vorfeld der Spende mit ihrer Krankenversicherung sprechen und sich alle möglichen Kostenübernahmen schriftlich bestätigen lassen.
Quellen: Stiftung Lebendspende, Ismaninger Str. 22, 81675 München

Organspende – die persönliche Entscheidung zählt

BZgA entwickelt neue Unterrichtseinheit zum Thema Organspende

Organspende schenkt Leben – darüber sind sich die Menschen einig. Die kontroversen Diskussionen der vergangenen Wochen über den Vorschlag des Nationalen Ethikrates zum Thema Organspende zeigen jedoch sehr deutlich, wie wichtig es ist, dass sich die Menschen frühzeitig mit dem Thema Organspende beschäftigen. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) empfiehlt in allen ihren Medien und Informationen, dass die Bürgerinnen und Bürger noch zu Lebzeiten eine eigene Entscheidung finden und diese ihrer Familie und engen Freunden mitteilen.

„Im Wesentlichen geht es in der aktuellen Diskussion um die Anerkennung des Selbstbestimmungsrechts eines jeden Menschen“, betont Prof. Dr. Elisabeth Pott, Direktorin der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. „Eine tragfähige Entscheidung zur Organspende kann allerdings nur derjenige treffen, der sich mit dem Thema beschäftigt und verbliebene Fragen geklärt hat.“

Wie eine Repräsentativerhebung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zeigt, stehen Jugendliche dem Thema Organspende offen gegenüber und wünschen sich in erster Linie, hierüber in der Schule informiert zu werden. Deshalb hat die BZgA die Unterrichtseinheit „Thema Organspende im Unterricht“ für Schülerinnen und Schüler ab der 9. Klasse entwickelt, die Lehrerinnen und Lehrern die Erarbeitung und Vermittlung des Themas erleichtert. Neben einem 20-minütigen Film im Interviewstil mit authentischen Personen enthält die Unterrichtseinheit ausführliches Hintergrund- und Arbeitsmaterial für Lehrkräfte.

Die Allgemeinbevölkerung informiert die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung mit unterschiedlichen Angeboten über das Thema Organspende.

Das Internet www.organspende-info.de bietet eine Fülle an praktischen Informationen.

Organspenderzahl in Deutschland auf Höchststand
Info Deutschen Stiftung Organtransplantation / 2. Februar 2006

Noch nie spendeten so viele Menschen wie im vergangenen Jahr ihre Organe nach dem Tod. Gegenüber dem Vorjahr gab es einen Anstieg der Zahl der Organspender um fast 13 Prozent. Der Mitte des Jahres 2005 angekündigte Aufwärtstrend habe sich somit bestätigt, sagt Professor Dr. Günter Kirste, Vorstand der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO).

Neu-Isenburg, 31. Januar 2006 Im Jahr 2005* haben bundesweit 1.220 Menschen nach dem Tod ihre Organe gespendet (2004: 1.081). Bezogen auf die Einwohnerzahl in Deutschland sind das 15 Organspender pro eine Million Einwohner (2004: 13 Organspender pro eine Million Einwohner). Es wurden 3.778 Organe für Transplantationen zur Verfügung gestellt (2004: 3.508). Entsprechend erhöhte sich auch die Anzahl der durchgeführten Transplantationen auf 3.909 (2004: 3.632).

„Transplantation bedeutet Leben, für viele Menschen auf der Warteliste sogar die einzige Möglichkeit zum Überleben. Die Erfolgsbilanz bei den Organspendezahlen 2005 ist ein hoffnungsvolles Signal für alle Patientinnen und Patienten, die auf ein Organ warten“, sagt Kirste. Für die Deutsche Stiftung Organtransplantation als Koordinierungsstelle für Organspende sei die positive Entwicklung zudem eine große Motivation, die Gemeinschaftsaufgabe Organspende weiterhin konsequent zu fördern und umzusetzen, ergänzt der Mediziner. Von dem Ziel, alle Patientinnen und Patienten auf der Warteliste zu
versorgen, sei man aber noch weit entfernt. Derzeit stehen 12.000 Menschen auf der Warteliste für eine Transplantation.

Interessierte Bürgerinnen und Bürger erhalten Informationen zur Organspende und Organspendeausweise am Infotelefon Organspende – einem Gemeinschaftsprojekt der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) und der DSO unter der gebührenfreien Rufnummer 0 800 - 90 40 400.

* alle Zahlen aus dem Jahr 2005 sind vorläufige Zahlen

Ansprechpartnerinnen:
Ilja Stracke, Bereichsleiterin Kommunikation; Dr. Susanne Venhaus, Referentin Presse und Öffentlichkeitsarbeit; Deutsche Stiftung Organtransplantation, Emil von Behring-Passage, 63263 Neu-Isenburg; Tel.: 06102/3008-396 oder 197; Fax: 06102/3008-188, E-Mail: presse@dso.de

Links zur Organspende

Bundesverband für Gesundheitsinformation und Verbraucherschutz -
Info Gesundheit e.V., Gotenstr.164,
Der Bundesverband für Gesundheitsinformation und Verbraucherschutz - Info Gesundheit e.V. (BGV) wurde mit der Zielsetzung gegründet, durch überregionale und kontinuierliche Information zu allen relevanten Bereichen der Gesundheit einen Beitrag zur Aufklärung zu leisten und dem Informationsbedürfnis bei Patienten und Verbrauchern, aber auch bei Ärzten, Apothekern und anderen medizinisch/gesundheitlich tätigen Berufsgruppen nachzukommen.
53175 Bonn
Tel. 0228-9379959, Fax 0228-3679390
www.bvg-transplantation.de

 

Arbeitsgruppe Organspende e.V. (AGO)
In Deutschland können seit Jahren nur rund ein Drittel der vom med. Standpunkt notwendigen Organtransplantationen wegen des Mangels an Spenderorganen durchgeführt werden. Als Folge müssen täglich 6 Menschen sterben, denen eine rechtzeitige Organübertragung das Leben gerettet hätte und Tausende von Nierenkranken sind unnötig an die Dialyse gebunden, da die Wartezeit auf eine Transplantation über 5 Jahre beträgt. Die 1988 gegründete Arbeitsgruppe Organspende (AGO) hat sich eine Besserung dieser bedrückenden Lage zum Ziel gesetzt und von Anfang an auf die Schaffung eines Transplantationsgesetzes hingewirkt, welches die für die Organgewinnung optimale Widerspruchslösung zum Kernpunkt haben sollte.
83129 Höslwang, Ameranger Straße 6
Tel. 08055-336, Fax 08055-8877
www.a-g-o.de

 

Bundesverband der Organtransplantatierten e.V. (BDO)
Zweck des Vereins sind Maßnahmen zur Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege, Krankenbetreuung, Organtransplantation, Eingliederung Organtransplantierter ins Berufsleben, medizinischer Forschung in diesem 'Sinne sowie die Vertretung besonderer Belange der Organtransplantierten und die Betreuung und Unterstützung von „Organ-Warte-Patienten".
47059 Duisburg, Paul-Rücker-Straße 20,
Tel. 0203-442010, Fax 0203-442127
www.bdo-ev.de

 

Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung(BZgA)
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) hat das Ziel, die Bereitschaft der Bürgerinnen und Bürger zu einem verantwortungsbewußten, gesundheitsgerechten Verhalten und zur sachgerechten Nutzung des Gesundheitssystems zu fördern. Sie führt dazu bundesweite Aufklärungskampagnen durch und stärkt durch Qualitätssicherungsmaßnahmen die Effektivität und Effizienz gesundheitlicher Aufklärung.
51101 Köln, Ostheimer Straße 220
Tel. 0221-8992-0, Fax 0221-8992257
www.bzga.de

 

Deutsche Stiftung Organtransplantion (DSO)
Die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) ist die bundesweite Koordinierungsstelle für Organspende. Sie unterstützt die Krankenhäuser und Transplantationszentren im Organspendeprozess und stimmt die Zusammenarbeit von der Organspende-Meldung, über die Organentnahme bis zur Organübertragung ab. Das Ziel der DSO ist die nachhaltige Steigerung der Organspende, um den etwa 11.500 Menschen, die auf eine Transplantation warten, zu helfen
63263 Neu-Isenburg, Emil von Behring-Passage
Tel. 06102-30080, Fax 06102-3008188
www.dso.de

 

Deutsche Herzstiftung e.V.
Die Deutsche Herzstiftung ist ein gemeinnütziger Verein, der 1979 von bedeutenden Ärzten gegründet wurde.
Die Deutsche Herzstiftung kämpft gegen Herz- und Kreislauf-Erkrankungen. Sie kämpft zusammen mit hervorragenden Experten, die sich hier mit ihrem ganzen Wissen und ihrer Erfahrung engagieren. Die Stärken der Deutschen Herzstiftung sind ihre Unabhängigkeit und ihre enge Bindung an die Wissenschaft. Ihrem Wissenschaftlichen Beirat gehören fast alle führenden Kliniker und Wissenschaftler an, die auf dem Gebiet der Herz-Kreislauf-Erkrankungen arbeiten. Die Deutsche Herzstiftung berät, klärt auf, forscht und setzt sich auch auf politischer Ebene für die Interessen der Patienten ein. Die Deutsche Herzstiftung finanziert sich ausschließlich aus Mitgliedsbeiträgen und Spenden, die beim Finanzamt abgesetzt werden können.
60322 Frankfurt am Main, Vogtstraße 50
Tel. 069-9551280, Fax 069-955128313
www.herzstiftung.de

 

Deutsche Leberhilfe e.V.
Die Deutsche Leberhilfe e.V. (DLH) ist eine bundesweit tätige Selbsthilfeorganisation, die den Zweck verfolgt, Personen, die an Erkrankungen der Leber und der Gallenwege leiden, bei der Selbsthilfe zu unterstützen sowie Maßnahmen zur Prävention, Erkennung, Rehabilitation und Bekämpfung von Erkrankungen der Leber und der Gallenwege zu fördern und zu entwickeln. Sie arbeitet grundsätzlich mit allen Selbsthilfeorganisationen und Selbsthilfegruppen in Deutschland zusammen und hat derzeit rund 1700 Mitglieder. Die DLH tritt für die Grundsätze der Selbstbestimmung, Selbstvertretung, Normalisierung, Integration und Teilhabe für die rechtliche und tatsächliche Gleichstellung von Menschen, die an Erkrankungen der Leber und der Gallenwege leiden, ein. Dieses Engagement bezieht sich auf alle Politikbereiche, insbesondere auch auf die Gesundheitspolitik.
50935 Köln, Krieler Staße 100
Tel. 0221-2829980, Fax 0221-2829981
www.leberhilfe.org

 

Deutsche Lungenstiftung e.V.
Die Deutsche Lungenstiftung ist auf Initiative von Mitgliedern der Deutschen Gesellschaft für Pneumologie 1994 gegründet worden. Führende Mediziner und viele engagierte Helfer aus allen Berufsgruppen arbeiten ehrenamtlich mit. Die Deutsche Lungenstiftung e.V. ist ein eingetragener gemeinnütziger Verein. Sie finanziert sich ausschließlich durch Mitgliedsbeiträge, freiwillige Spenden und Zuwendungen.
30167 Hannover, Herrenhäuser Kirchweg 5
Tel. 0511-2155110, Fax 0511-2155113
www.lungenstiftung.de

 

Deutsche Nierenstiftung e.V
Die Nierenstiftung informiert die Öffentlichkeit und den Patienten. Sie gibt Informationsbroschüren zu verschiedenen Themen heraus. Einmal im Jahr wird eine Nierenwoche organisiert. Während dieser Woche werden in vielen Städten Informationsveranstaltungen gehalten und die Aufmerksamkeit des Publikums wird auf die Nierenerkrankungen und ihre mögliche Vorbeugung gelenkt.
Die Nierenstiftung bemüht sich darum, die Zahl der Nierentransplantationen (vor allem durch Lebendspende) zu erhöhen und durch finanzielle Unterstützung der Forschung die Chancen zu verbessern, daß die Spenderniere besser angenommen wird und länger überlebt. Die Nierenstiftung möchte soviel wie möglich für die Verbesserung der Lebensqualität des nierenkranken Patienten tun. Die Stiftung unterstützt finanziell Ferienprogramme für dialysierende Kinder. Die Nierenstiftung verfügt über einen Hilfsfonds für Patienten mit einer Nierenerkrankung.
69491 Hirschberg, Postfach 3
Tel. 06201-599533, Fax 06201-599535
www.mannheim.de/nierenstiftung

 

Deutsche Transplantationshilfe e.V.
Die Deutsche Transplantationshilfe e.V. wird unter dem Motto "Wir helfen Leben" Anlaufstelle für alle
Transplantationspatienten und deren Angehörige sein. Entscheidend für einen Transplantationspatienten ist, dass ihm nach der Transplantation intensiv geholfen wird, sein tägliches Leben so normal wie möglich zu gestalten. Viele Patienten, sind dankbar für jede Hilfe.
Die Deutsche Transplantationshilfe möchte deshalb ihren Teil dazu beitragen, mehr Licht in diesen für Betroffene und Angehörige sensiblen Bereich zu bringen. Angeboten werden vielfältige Hilfen, u.a. Adressen von bundesweit existierenden Selbsthilfegruppen, Antworten zu häufig gestellten Fragen, Ernährungstipps, spezielle Reisedokumente und vieles mehr zum Thema der Transplantation.
29503 Uelzen, Postfach 1318
Tel. 0800-94753236, Fax 05873-9800004
www.transplantationshilfe.de

 

Bundesverband Niere e.V.
Der Bundesverband der Dialysepatienten Deutschlands (DD e.V.) ist die Selbsthilfeorganisation der Dialysepatienten und Nierentransplantieren Deutschlands. Die Vereinigung wurde mit dem Ziel der Verbesserung der Lebenssituation der chronisch Nierenkranken, der Dialysepatientinnen und Dialysepatienten und der Nierentransplantierten im Jahre 1975 gegründet und hat sich seitdem kontinuierlich entwickelt.
In ihm vereinigen sich 163 regionale Gruppierungen und damit etwa 18 000 Mitglieder. Es handelt sich dabei um chronisch nierenkranke Menschen und deren Angehörige. Auch ärztliches und pflegerisches Personal ist zum Teil ebenfalls in die Selbsthilfeorganisation mit eingebunden und hat oft die Gründung der Gruppen mitinitiiert. Der Patientenverband besitzt regional keine einheitliche Struktur, sondern ist geprägt durch die gewachsenen Strukturen der jeweiligen Region.
55130 Mainz, Weberstraße 2
Tel. 06131-85152, Fax 06131-835198
www.dialysepatienten-deutschlands.de

 

Gemeinnützige Interessengemeimnchaft Organspende e.V.
GIOS wurde von Transplantierten, Patienten auf der Warteliste, deren Angehörige und interessierten, hilfsbereiten Mitmenschen im November 2000 gegründet.
Täglich sterben Menschen, die auf ein Spenderorgan warten. Aufgrund mangelnder Aufklärung in der Bevölkerung lehnten im ersten Halbjahr 2001 fast die Hälfte der Angehörigen von potentiellen Spendern eine Organentnahme ab. Deshalb sind wir in einem überregionalen Netzwerk aktiv, um die Bevölkerung aufzuklären, Ängste abzubauen, Klarheit und Sicherheit zu schaffen. Unser Ziel ist die Organspendebereitschaft in der Bevölkerung zu erhöhen, die ständig steigenden Wartelisten abzubauen und dadurch die Transplantationsfrequenz zu steigern. Unsere aktiven Mitglieder besuchen regelmässig Apotheken, Arztpraxen, Krankenkassen, öffentliche Einrichtungen etc. und verteilen Informationsmaterial und Organspendeausweise. Wir bieten Vorträge und Gesprächskreise, organisieren Informationsveranstaltungen mit Infoständen auf Messen, Ausstellungen und in öffentlichen Gebäuden. Die aktiven Mitglieder arbeiten ehrenamtlich, ohne finanziellen Nutzen.
34369 Hofgeismar, Bruchweg 22
Tel. 05671-509724, Fax 05671-509725
www.gios-organspende.de

 

Kuratorium Nierentransplantation (KFH)
Das KfH Kuratorium für Dialyse und Nierentransplantation e.V. ist ein gemeinnütziger, eingetragener Verein und seit über 30 Jahren Wegbereiter und Garant einer flächendeckenden Behandlung chronisch nierenkranker Patienten in Deutschland. So werden heute etwa 30 Prozent der ca. 60.000 Dialysepatienten in Einrichtungen des KfH behandelt. Über 6.000 hochqualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sorgen in mehr als 200 KfH Nierenzentren sowie in den Servicebereichen Technik, Logistik und Verwaltung für unsere Patienten.
63263 Neu-Isenburg, Martin-Behaim-Straße 20
Tel. 06102-6590, Fax 06120-359344
www.kfh-online.de

 

Selbsthilfe Lebertransplantierter Deutschlands e.V.
Unser Verein ist am 12. August 1993 durch die Initiative der lebertransplantierten Lehrerin Jutta Vierneusel mit Unterstützung des Transplantationszentrums Heidelberg als "Selbsthilfegruppe Lebertransplantierter Heidelberg e.V." gegründet worden. Sie vermisste damals eine Anlaufstelle, bei der die Fragen der Wartepatienten und Transplantierten beantwortet werden. Schon bald wuchs der eingetragene, gemeinnützige Verein über den Heidelberger Raum hinaus und Mitglieder aus dem ganzen Bundesgebiet kamen hinzu. Um dieser überregionalen Ausrichtung Rechnung zu tragen wurde der Verein umbenannt in Selbsthilfe Lebertransplantierter Deutschland e.V.
Unsere Tätigkeit beruht auf dem Gespräch und der gegenseitigen Unterstützung der Mitglieder. Örtlich bestehen dafür viele Kontaktgruppen bzw. sind weiter im Aufbau, in denen sich die Mitglieder zum Austausch von Erfahrungen, Rat und Hilfe treffen können.
68782 Brühl, Karlsbader Ring 28
Tel. 06202-702613, Fax 06202-702614
www.lebertransplantation.de

 

Verband Organtransplantierter Deutschalnds e.V. (VOD)
Am 19.Dezember 1990 wurde in Bad Oeynhausen die Patienteninitiative
"Verband Organtransplantierter Deutschland e.V." gegründet. Etwa ein Jahr später wurden die ersten Regionalgruppen als Selbsthilfegruppen für Transplantierte und ihre Angehörigen ins Leben gerufen.
Eine Transplantation ist mit Ängsten, Nöten und Problemen verbunden. Von Anfang an war es unser Ziel, in der Gruppe Hoffnung und Lebensfreude zu vermitteln. Auch in Zukunft möchten wir an diesem Bestreben festhalten.
32545 Bad Oeynhausen, Georgstraße 11
Tel. 05731-972246, Fax 05731-972261
www.vod-ev.de

 

Dialyse-Füssen Dr. Betz
Urlaubsdialysezentren, von Mitglieder besucht
Nnähere Auskunft erhalten sie vom Vorsitzenden Willi Bach
D-87629 F ü s s e n, Hopfener Str. 4
Tel. 08362-940 180, Fax 08362-940 115
www.dialyse-fuessen.de

 

Literatur

Die Lebertransplantation
Informatinsbroschüre für Patienten und Angehörige
Martina Sterneck, Pabst ISBN 3-934252-06-0

Lebertransplantation
Wissenwertes für Patienten und Angehörige
Angelika und Bernd Markus, Pabst ISBN 3-932660-02-8

Unternehmen LTX
Erfahrungen-Gedanken-Information mit und zu einer Lebertransplantation
Jutta Alders, Pabst ISBN 3-934252-00-1

Jetzt ist´s ein Stück von mir
Alles über Organtransplanstationen
Sybille Storkebaum, Kösel ISBN 3-466-30434-2

Leben mit der neuen Niere
Ein Ratgeber für Patienten vor und nach der Transplantation
Kurt Dreikorn, Pabst ISBN 3-928057-37-5

Transplantation
Leben durch fremde Organe
Eckhardt Nagel, Petra Schmidt, Springer ISBN 3-540-60525-8

Herzwechsel
Ein Erfahrungsbericht
Peter Cornelius, Carl Hanser ISBN 3-446-18524-0

Zaungasterinnerungen
Geschichte einer Herztranslpantation
Ursula Drumm, Buchverlag Drumm ISBN 3-9804271-0-2

Organspende -
Ist der Tod auf der Warteliste unvermeidbar?

Europäische Akademie in Bad Neuenahr-Ahrweiler
ISBN 3-540-33054-2